Gebrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Altbatterien kostenfrei in unserem Versandlager zurückgeben. Als Verbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls gekennzeichnet:
Hersteller-/Importeurinformation gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG (neu)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Vorgaben für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengefasst.
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall entsorgen. Insbesondere Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Grundsätzlich müssen Besitzer von Altgeräten alte Batterien und Akkus, die nicht im Altgerät enthalten sind, vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem trennen. Dies gilt nicht, wenn die Altgeräte zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger übergeben und dort von anderen Altgeräten getrennt werden.
Besitzer von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten können diese an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder an den von Herstellern oder Vertreibern gemäß ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Verkaufsstellen für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Fläche von mindestens 400 m² sowie Verkaufsstellen für Lebensmittel mit einer Fläche von mindestens 800 m² unterliegen der Rücknahmepflicht im Sinne der Vorschrift, wenn sie Elektrogeräte anbieten und elektronische Geräte dauerhaft oder mehrmals im Jahr zu entsorgen oder auf dem Markt verfügbar zu machen. Die Bestimmungen gelten auch für den Vertrieb mittels Fernkommunikationsmitteln, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² groß sind oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² groß sind. Die Rücknahme muss von Händlern grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in angemessener Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher sichergestellt werden. Unter anderem besteht die Möglichkeit, ein Altgerät unentgeltlich an einen rücknahmepflichtigen Händler zurückzugeben, wenn an den Endverbraucher ein neues, gleichartiges Gerät geliefert wird, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Wird ein Neugerät in einen Privathaushalt geliefert, kann dort auch ein gleichwertiges Altgerät kostenfrei zur Abholung abgegeben werden. Dies gilt bei der Verteilung mittels Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG. Hierzu zählen „Wärmesender“, „Bildschirmgeräte“ und „Großgeräte“, sofern letztere eine Außenabmessung von mindestens mehr als 50 cm haben. Endverbraucher werden bei Abschluss eines Kaufvertrages nach einer entsprechenden Rückgabeabsicht gefragt. Die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe besteht auch unabhängig vom Kauf eines Neugerätes für Altgeräte, die in keinem Außenmaß die Größe von 25 cm überschreiten, an den Sammelstellen der Händler und ist auf drei Altgeräte pro Gerätetyp beschränkt.
Ein Online-Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf.
Auf alten Geräten befinden sich häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass jeder Endnutzer für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich ist.
Das regelmäßig auf Elektro- und Elektronikgeräten angebrachte Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss.
Hinweis zur Entsorgung gebrauchter Batterien
Die folgenden Informationen richten sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien verwenden und diese nicht mehr in der Form, in der sie ihnen geliefert wurden, weiterverkaufen (Endverbraucher):
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet (siehe unten). Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Massenprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Massenprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Massenprozent Blei enthalten, befindet sich unterhalb des Mülltonnensymbols die chemische Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffs – wobei „Cd“ für Cadmium steht, „ „Pb“ steht für Blei und „Hg“ für Quecksilber.“
Informationspflichten
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz